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Das Grundstück befindet sich in verkehrsgünstiger Lage von Vellmar. Es ist nicht erschlossen bis auf den Kanal. Wohnbebauung ist nur für den vorderen Teil des Grundstücks gemäß § 34 BauGB zugelassen. Ein Überfahrtsrecht für die verkehrsmäßige Erschließung und eine Vereinbarung über die kanalmäßige Erschließung sowie ein schlüssiges Bebauungskonzept sind für eine entsprechende Beurteilung für das Amt für Boden Management erforderlich. Eine formelle Bauvoranfrage über die Bauaufsicht des Landkreises Kassel muss gestellt werden.
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